AGB

AGB difema Handels ag, Wetzikon


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen der difema ag (nachfolgend «difema» genannt) und dem Besteller. Die AGB sind vorbehaltlos anwendbar und gehen allfälligen anderen Geschäftsbedingungen vor. Vereinbarungen, welche die nachfolgenden Bestimmungen abändern oder ergänzen, bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung der difema. Wurden die AGB einmal vereinbart, gelten sie auch für alle weiteren Vertragsverhältnisse zwischen difema und dem Besteller. 
Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft stehende Fassung der AGB.

1. Angebote, Bestellungen

Die Angebote von difema sind freibleibend. Der Vertrag zwischen difema und dem Besteller ist abgeschlossen, 
sobald difema den mündlichen oder schriftlichen Auftrag des Bestellers schriftlich bestätigt hat. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen von difema ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend. Diese gilt vom Besteller als anerkannt, sofern dieser nicht binnen drei Arbeitstagen nach deren Empfang schriftlich gegen deren Inhalt einspricht.

2. Preise

Die Preise verstehen sich netto, exklusive Mehrwertsteuer. Die Verpackung wird nicht berechnet und bei allfälliger Rücksendung auch nicht gutgeschrieben. Sämtliche Leistungen, die über die in der Auftragsbestätigung umschriebenen hinausgehen sowie Zusatzkosten für Änderungen, Anpassungen, Werkzeuge und Zusatzfahrten 
gehen zu Lasten des Bestellers und werden verrechnet. Die in Rechnung gestellten Beträge für Geräte, Montage 
und Lieferung deckt sich mit der Auftragsbestätigung.

3. Preisempfehlung

Von difema publizierte Preisempfehlungen für Endkundenpreise (Print, Internet, etc.) dienen lediglich der Information und sind unverbindlich.

4. Versand und Versandkosten

Versandvorschriften sind für difema nur verbindlich, wenn difema diese schriftlich bestätigt hat. Auf dem Postweg werden nur Ersatzteile versandt. Geräte können nicht per Post oder an Privatadressen zugestellt werden. Auf 
Wunsch des Bestellers kann eine Postsendung auch Express versandt werden. Der Besteller hat die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Die Kosten für Verpackung und Porto werden vom Besteller vollständig übernommen. Wünscht der Besteller eine von der Wahl von difema abweichende Transportart, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Besteller zu tragen.

5. Lieferfristen

difema wird den abgemachten Liefertermin wenn immer möglich einhalten. Sollte ein Gerät nicht lieferbar sein, 
wird der Besteller unverzüglich informiert und eine Lösung gesucht. Ein Rücktrittsrecht sowie Schadenersatz-Ansprüche des Bestellers gestützt auf die Nichteinhaltung eines Liefertermins/einer Lieferfrist werden ausdrücklich wegbedungen. Vorbehalten bleiben Verzugsfälle, die nachweisbar absichtlich oder durch grobfahrlässiges Verschulden von difema verursacht wurden. Sofern keine Vereinbarung bezüglich eines Liefertermins oder einer Lieferfrist besteht, liefert difema, sobald die bestellte Ware verfügbar ist. Kommt der Besteller in Annahmeverzug 
oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist difema berechtigt, sämtlichen ihr daraus entstandenen Schaden geltend zu machen.

6. Umfang der Lieferungen

Difema ist zu Teillieferungen berechtigt.

7. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferungen ab Werk von difema auf den Besteller über.

8. Abnahme der Lieferungen und Gewährleistungen

Mängel betreffend Gewicht, Stückzahl, Beschaffenheit und Preis der Ware sind innert 10 Tagen nach Erhalt, 
difema schriftlich anzuzeigen, ansonsten die Ware und der Preis als genehmigt gelten. Erfolgt keine solche 
Mitteilung, gelten die Ware und der Preis als anerkannt und allfällige Gewährleistungsansprüche des Bestellers entfallen.

difema verpflichtet sich, bei rechtzeitiger Mitteilung gemäss Abs. 1, Ziff. 8 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin, alle Teile der Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar sind, gegen deren Rückgabe innert angemessener Frist kostenfrei zu ersetzen. Zur Vereinfachung der Abwicklung, wird die zurückgesandte Ware dem Besteller in der Regel gutgeschrieben und die Ersatzware neu fakturiert. Die Abbildungen in Katalogen und Preislisten sowie dortige 
Massangaben, Farben und dergleichen sind annähernd und unverbindlich. Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers, die über die hier aufgeführten Ansprüche hinausgehen, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fälle von Absicht oder grobfahrlässigen Verschuldens von difema.

9. Rücksendungen

Die unberechtigte Rücksendung von gelieferter Ware wird nicht zurückvergütet.
Die Rücksendung, ohne vorherige Rücksprache mit difema wird nicht entgegengenommen.

10. Haftung

difema haftet dem Besteller, nur für Verschulden aus Absicht und Grobfahrlässigkeit.

11. Muster

Vorhandene Muster werden in der Regel dem Besteller nicht verrechnet. Ausnahmen bilden Muster, welche für 
den Kunden hergestellt werden, deren Herstellung einen Werkzeugbau bedingt oder die nicht mit einer konkreten Offertstellung zusammenhängen. Die für die Herstellung von Werkzeugen in Rechnung gestellten Beträge sind als Anteilskosten zu verstehen. Ihre Bezahlung gibt dem Besteller keinen Anspruch auf die Auslieferung der betreffenden Werkzeuge. Die Werkzeuge verbleiben im ausschliesslichen Eigentum von difema und dürfen insbesondere nicht an Dritte weitergegeben werden.

12. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt Eigentum von difema bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen. difema ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in das entsprechende Register eintragen zu lassen.

13. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen sind vom Besteller ohne irgendeinen Abzug (z.B. Skonto, Spesen, Steuern, Gebühr usw.) zu leisten. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Nichtbezahlung innerhalb der Zahlungsfrist tritt ohne weitere Mahnung der Verzug ein. In diesem Falle ist difema berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 6 % p. a. geltend zu machen.

14. Anwendbares 
Recht

Die Vertragsverhältnisse zwischen difema und dem Besteller unterstehen ausdrücklich schweizerischem Recht.

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist das zuständige Gericht, am Sitz der difema ag, Wetzikon.

Garantie

difema bzw. der Händler übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. nach der Abholung, die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des verkauften Produktes. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter.

difema, bzw. der Händler kann die Garantie wahlweise gewähren:
– kostenlose Reparatur (die ursprüngliche Garantiefrist läuft auf dem Gerät weiter);
– Ersatz durch ein neues Gerät, durch difema (neue Garantiefrist von 2 Jahren ab Ersatz-Lieferung).

8620 Wetzikon, Januar 2018